
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Einzelunternehmens SOY,
Linzer Straße 4, 4120 Neufelden (in der Folge kurz: SOY)
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von SOY,
insbesondere Yoga-Klassen und Mitgliedschaften. Mit dem Erwerb eines Tickets, das zur
Nutzung der genannten Dienstleistung berechtigt, akzeptiert der/die Kunde/in die
nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. NUTZUNGSRECHT
2.1. Mit dem Erwerb des gültigen Tickets/Mitgliedschaft ist der/die Kunde/in berechtigt, die
Räumlichkeiten von SOY zu den angegebenen Kurszeiten zu nutzen. Der/die
Kunde/in ist berechtigt jeweils 20 Minuten vor sowie 20 Minuten nach Beendigung der
Stunden die Räumlichkeiten von SOY zum Umziehen und Ankommen/Erholen zu
nutzen. Der/die Kunde/in ist verpflichtet sich auf Anfrage der Yogalehrerin der
entsprechenden Einheit auszuweisen, widrigenfalls ihm/ihr die Nutzung untersagt
werden kann.
2.2. Dem/der Kunden/in stehen grundsätzlich alle Leistungen von SOY offen. Ein
Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Dienstleitungen besteht jedoch nicht.
Es gelten für alle Klassen begrenzte Teilnehmerzahlen. Sofern für bestimmte Klassen
besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der
Kunde/in erfüllt werden, widrigenfalls keine Leistungsverpflichtung durch SOY
besteht.
2.3. Eine Teilnahme an Yogaklassen ist nur möglich, wenn der/die Kunde/in pünktlich zur
angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus
organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andre TeilnehmerInnen niemand
mehr eingelassen werden. SOY behält sich vor, den Zugang zu den Räumlichkeiten
nach Beginn der Klasse abzuschließen.
2.4. Der/die Kunde/in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten,
dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Stunden kommt. Die Einrichtung des
Studios pfleglich behandelt wird und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen
TeilnehmerInnen kommt. Während einer Stunde ist absolute Rue einzuhalten und
jegliche Störung, insbesondere durch Geräte , zu vermeiden. Der/die Kundi/in hat
sich an die diese Regeln im Interesse aller TeilnehmerInnen präzisierenden
Weisungen der Mitarbeiter von SOY zu halten, widrigenfalls der Zutritt zum Studio
verwehrt werden kann, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde.
3. VERTRAGSARTEN UND KONDITIONEN
3.1 Der/Die Kunde/in kann aus den nachfolgenden Tickets/Verträgen wählen:
Einzel-Ticket
Berechtigt abhängig vom konkreten Ticket zur Teilnahme an einer einzelnen Yoga-
Unterrichtseinheit (Klasse).
10-Ticket:
Berechtigt zur Teilnahme an zehn Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte
Einheiten ist nicht möglich.
Mitgliedschaft (wird ab Juni 2026 angeboten):
Die Mitgliedschaft ist ein unbefristeter Vertrag. Es besteht eine Mindestlaufzeit von 6
Monaten. Die Mitgliedschaften können nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich
zum Letzen eines Vertragsmonats unter Einhaltung einer einmonatigen
Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Der Vertragsmonat
beginnt am Tag des Abschlusses des Vertrages und endet am dem ziffernmäßig
vorangehenden Tag des Folgemonats zB (Abschluss 5.12. Ende Vertragsmonat 4.1).
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Klassen für die Dauer der
Mitgliedschaft.
Die Nichtnutzung des Angebots von SOY aus in der Sphäre der KundInnen liegenden
Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt die
KundInnen nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung.
Die genannten Tickets und Mitgliedschaften können nicht in bar abgelöst werden oder
übertragen werden (zB. auch nicht 10er-Tickets).
3.2. Preise und Zahlung:
Die Preise werden beim Anmelde-Tresen im SOY-Studio ausgehängt und verstehen
sich als Endverbraucherpreis. Die Zahlung erfolgt unverzüglich beim Kauf des
jeweiligen Tickets, entweder in bar, über die Buchungsplattform Eversports oder via
Überweisung, jedenfalls vor Beginn der jeweiligen Klasse. Die Bezahlung der
Laufzeitverträge erfolgt per SEPA-Lastschrifteinzug in monatlich gleich großen
Teilbeträgen jeweils zu Beginn des Vertragsmonats.
Bei Mitgliedschaften wird der Preis jährlich (Stichzeitpunkt erster Abschluss) auf den
zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis für die Mitgliedschaft angepasst. Der/die Kunde/in
ist darüber zu benachrichtigen. Sollte dieser/diese die Preisanpassung ablehnen, so
ist er berechtigt den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen mit sofortiger Wirkung zu
beenden.
3.3. Wegzug, Krankheit, Unfall
Für den Fall, dass der/die Kunde/in seinen/ihren Wohnort und Arbeitsort nachweislich
an einen anderen Ort verlegt als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wodurch
das Studio nicht mehr in angemessener Zeit besucht werden kann oder der/die
Kunde/in an einem gesundheitlichen Gebrechen leidet, wodurch nachweislich (durch
ärztliches Attest) die Inanspruchnahme der Leistungen von SOY nicht mehr möglich
sind, sind die KundInnen berechtigt, die Mitgliedschaften schriftlich zu kündigen. Im
Fall der Kündigung wird den KundInnen der aliquote Anteil rückerstattet bzw nicht
mehr eingezogen.
3.4. Begrenzte Teilnehmerzahl/Stundenplanänderungen
SOY bietet offene Stunden an, das bedeutet die Teilnahme an den im Stundenplan
ersichtlichen Yogastunden kann auch ohne vorherige Anmeldung (zB über
Eversports) erfolgen.
Die Räume des Studios haben eine begrenzte Teilnehmerkapazität. Bei hoher
Teilnehmerzahl kann ein Platz in einer bestimmten Yogaklasse daher nicht garantiert
werden. Die KundInnen ist gehalten rechtzeitig vor jeder Stunde zu erscheinen. Die
Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.
Kurzfristige Absagen von Yogaklassen aus berechtigtem Anlass durch SOY
berechtigen den/die Kundin nicht zu einem Preisnachlass oder zu einer Kündigung,
sofern der Stundenplan des Studios im Wesentlichen eingehalten wird und damit die
Kundinnen die Möglichkeiten haben auf andere Yogaklassen auszuweichen. Gleiches
gilt bezüglich der Änderung des Stundenplans, die im allgemeinen Ermessen von
SOY erfolgt.
4. KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Ohne Einschränkung der an anderer Stelle dieser AGB gewährten Rechte ist SOY und
den KundInnen das gesetzliche Recht eingeräumt, die einzelnen Verträge aus wichtigen
Gründen jederzeit zu kündigen.
5. HAFTUNG VON SOY
Die KundInnen werden darauf hingewiesen, dass es im SOY keine privat
verschließbaren Aufbewahrungsmöglichkeiten gibt. Die persönlichen Gegenstände
können zwar verschlossen aufbewahrt werden, allerdings werden in der Regel die
mitgebrachten Gegenstände von mehreren Teilnehmern in einem gemeinsamen
abschließbaren Spind zusammengefasst.
Im SOY gibt es grundsätzlich mehrere abschließbare Spinde. Auf Wunsch stellt SOY
jederzeit die Möglichkeit zur Verfügung, die privaten Gegenstände für die Dauer der
Yogaklasse getrennt zu versperren und händigt den dafür notwendigen Spindschlüssel
für diesen Zeitraum an den/die Kunden/in aus.
Soweit nicht eine Beteiligung von Mitarbeitern von SOY nachgewiesen wird, wird eine
Haftugn im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder
Geld ausgeschlossen.
Die Unterrichtsmethode und -durchführung wird im SOY nach höchstmöglicher Sorgfalt
im Sinne der körperlichen Gesundheit der KundInnen vorgenommen. Die
Inanspruchnahme von Leistungen von SOY erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes
Risiko. SOY haftet nicht für Unfälle bzw daraus resultierenden körperlichen Schäden von
KundInnen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet SOY nicht.
Die Haftung von SOY für Vermögen- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit, sofern durch SOY und seinen MitarbeiterInnen keine Schäden
durch Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht wurden.